56 KLs 7/06•Landgericht Essen, 2007-03-26, 56 KLs 7/06
Full text
Landgericht Essen — 56 KLs 7/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-26
Aktenzeichen: 56 KLs 7/06
ECLI: ECLI:DE:LGE:2007:0326.56KLS7.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XXI. große Strafkammer
Normen: § 52 (1) Nr. 9, 10, 17 LMBG
Tenor
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen gewerbsmäßigen Inverkehrbringen von zum Verzehr nicht geeigneten Lebensmitteln in 21 Fällen, davon in 7 Fällen in Tateinheit mit versuchtem gewerbsmäßigen Betrug, wegen vorsätzlichem gewerbsmäßigen Inverkehrbringen von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung und wegen gewerbsmäßigem Betrug in 9 Fällen, wobei es in 2 Fällen beim Versuch blieb, kostenpflichtig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Dem Angeklagten wird für die Dauer von 3 Jahren die Ausübung des Fleischereigewerbes, die Fertigung von Fleisch- und Wurstwaren sowie der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln verboten.
§§ 52 I Nr. 9, Nr. 10, 17 I Nr. 1, Nr. 5b) LMBG; 263 I, III Nr. 1, 22, 23, 52, 53, 70
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