Landgericht Essen, 2006-03-08, 41 O 168/05

41 O 168/05Cantonal CourtMar 8, 2006

Full text

Landgericht Essen — 41 O 168/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-08

Aktenzeichen: 41 O 168/05

ECLI: ECLI:DE:LGE:2006:0308.41O168.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Normen: § 5 Pkw-EnVKV

Tenor

hat die erste Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen aufgrund der

mündlichen Verhandlung vom 08.03.2006 durch die Vors. Richterin am Landgericht Q. und die Handelsrichter L. und O. für R e c h t erkannt:

Die Beklagten wird verurteilt, es - bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,-€, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an den Geschäftsfüh-rern - zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei dem Er-stellen, Erstellenlassen, Weitergeben oder auf andere Weise Verwen-den von Werbeschriften für Personenkraftwagen der Marke Opel, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden, nicht sicherzustellen, dass in diesen Werbeschriften Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen gemacht werden, wenn in der Werbeschrift Angaben zur Motorisierung, insbesondere zur Motor-leistung, zum Hubraum oder der Beschleunigung gemacht werden, insbesondere wenn dies wie aus der Anlage zum Urteilstenor ersicht-lich geschieht.

Weiterhin wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 428,00 € nebst 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.12.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.