10 S 552/03•Landgericht Essen, 2004-11-18, 10 S 552/03
Full text
Landgericht Essen — 10 S 552/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-18
Aktenzeichen: 10 S 552/03
ECLI: ECLI:DE:LGE:2004:1118.10S552.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. 10. 2003
verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen-Steele
- 17 C 168/03 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wegen des Tatbestands wird auf die Feststellungen in dem angefochtenen Urteil Bezug genommen, § 540 ZPO.
Das Amtsgericht hat die von der Klägerin vorgelegte Abtretungsbestätigung vom 19.9.2001 als nicht ausreichend angesehen, weil sich aus ihr nur ableiten lasse, dass zeitlich vor dem 19.9.2001 entstandene Forderungen abgetreten worden seien, und sodann ohne vorherigen richterlichen Hinweis - die Beklagte hatte dies vorsorglich gerügt - abgewiesen.
Die Klägerin macht mit der Berufung geltend, dem Amtsgericht sie eine Aufklärungspflichtverletzung unterlaufen.
Die Kammer hat Beweis erhoben durch Einholung eines schriftlich erstatteten Sachverständigengutachtens.
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