Landgericht Duisburg, 2024-06-06, 35 Ks 16/23

35 Ks 16/23Cantonal CourtJun 6, 2024

Full text

Landgericht Duisburg — 35 Ks 16/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-06-06

Aktenzeichen: 35 Ks 16/23

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2024:0606.35KS16.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte E wird wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch, mit fahrlässiger Körperverletzung und mit vorsätzlichem unerlaubten Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe sowie wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe und von Munition zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Der Angeklagte L wird wegen Landfriedensbruchs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe, von Munition sowie zweier Schlagringe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren sechs Monaten verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften für den Angeklagten Kamil E:

  • § 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 5, 125 Abs. 1 Nr. 1, 125a S. 1, S. 2 Nr. 1, Nr. 3, 229, 52, 53 StGB, §§ 52 Abs. 1 Nr. 2 b, Abs. 3 Nr. 2 b WaffG

Angewendete Vorschriften für den Angeklagten Oktay L:

  • § 125 Abs. 1 Nr. 1, 125a S. 1, S. 2 Nr. 4, 229, 52, 53 StGB, §§ 52 Abs. 1 Nr. 2 b, Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2 b WaffG

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