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10 O 362/20•Landgericht Duisburg, 2022-11-18, 10 O 362/20
Entscheidungsdatum: 2022-11-18
Aktenzeichen: 10 O 362/20
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2022:1118.10O362.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Der Beklagten zu 1) wird verurteilt, den Erben der ungeteilten Erbengemeinschaft nach der am 02.03.2013 verstorbenen Frau H. D., geb. F., geb. am 24.08.1920, im weiteren ,,Erblasserin" benannt, bestehend aus den Erben W. D., geb. am 25.06.1965, C. D.-J., geb. D., geb. am 23.06.1959, und U. D., geb. am 31.01.1962, für den Zeitraum vom 23.10.2009 bis zur Rechtshängigkeit sowie fortlaufend zur gesamten Hand Rechnung zu legen durch eine geordnete Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben über die Verwaltung des gesamten Vermögens der Erblasserin,
(1) insbesondere der Konten, Depots und Sparbücher der Erblasserin, namentlich der folgenden Konten:
Konto-Nr. N02;
Konto-Nr. N03;
Konto-Nr. N04;
Konto-Nr. N05;
Konto-Nr. N06;
(2) die auf Veranlassung der Beklagten zu 1.) und 2.) vorgenommenen Umbuchungen auf nicht näher genannte (eigene) Konten;
(3) über die Verwaltung und Weiter- / Veräußerung des Grundbesitzes der Erblasserin, insbesondere folgender Immobilien und Grundbesitzungen
(4) und auch über den Verbleib der daraus erzielten (Kaufpreis-) Erlöse Rechnung zu legen, und zwar insbesondere durch Vorlage
Im Übrigen wird die Klage auf der ersten Stufe gegen die Beklagte zu 2) abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 Euro.
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