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10 O 178/20•Landgericht Duisburg, 2022-06-01, 10 O 178/20
Entscheidungsdatum: 2022-06-01
Aktenzeichen: 10 O 178/20
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2022:0601.10O178.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils jeweils gegen sie vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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