Landgericht Duisburg, 2021-03-23, 1 O 334/20

1 O 334/20Cantonal CourtMar 23, 2021

Full text

Landgericht Duisburg — 1 O 334/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-23

Aktenzeichen: 1 O 334/20

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:0323.1O334.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs mit der Fahrgestellnummer an den Kläger 22.649,40 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2020 abzüglich 9.128,02 € zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Höhe von 5.826,55 € in der Hauptsache erledigt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar

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