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5 S 76/19•Landgericht Duisburg, 2020-12-03, 5 S 76/19
Entscheidungsdatum: 2020-12-03
Aktenzeichen: 5 S 76/19
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:1203.5S76.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Wesel vom 28.05.2019 zum Aktenzeichen 30 C 213/17 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen dahingehend abgeändert, dass der Kläger auf die Widerklage hin verurteilt wird, an die Beklagte 2.388,30 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.06.2018 zu zahlen.
Die Kosten erster Instanz hat der Kläger zu 75 %, die Beklagte zu 25 % zu tragen. Die Kosten zweiter Instanz hat der Kläger zu 90 %, die Beklagte zu 10 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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