Landgericht Duisburg, 2020-04-16, 33 KLs-591 Js 91/19-20/19

33 KLs-591 Js 91/19-20/19Cantonal CourtApr 16, 2020

Full text

Landgericht Duisburg — 33 KLs-591 Js 91/19-20/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-16

Aktenzeichen: 33 KLs-591 Js 91/19-20/19

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:0416.33KLS591JS91.19.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. große Strafkammer als Jugendkammer

Tenor

Der Angeklagte T1 wird wegen Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren 6 Monaten verurteilt.

Die Angeklagten T2 und S1 werden wegen Vergewaltigung jeweils zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckungen dieser Jugendstrafen werden zur Bewährung ausgesetzt.

Darüber hinaus wird ein Dauerarrest von vier Wochen gegen die Angeklagten T2 und S1verhängt.

Es wird davon abgesehen, den Angeklagten die Kosten des Verfahrens, ihre notwendigen Auslagen sowie die der Nebenklägerin erwachsenen notwendigen Auslagen aufzuerlegen.

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