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64 Ns 50/19•Landgericht Duisburg, 2020-01-30, 64 Ns 50/19
Entscheidungsdatum: 2020-01-30
Aktenzeichen: 64 Ns 50/19
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:0130.64NS50.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. kleine Strafkammer
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Dinslaken – Strafrichter – vom 12.02.2019 wird mit der Maßgabe, dass der Angeklagte des passlosen Aufenthalts schuldig ist, als unbegründet verworfen.
Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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