1 O 231/18•Landgericht Duisburg, 2018-10-30, 1 O 231/18
Full text
Landgericht Duisburg — 1 O 231/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-30
Aktenzeichen: 1 O 231/18
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:1030.1O231.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht H als Einzelrichter
auf die mündliche Verhandlung vom 25. September 2018
für R e c h t erkannt:
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Höhe von 999,40 € in der Hauptsache erledigt und die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den Schaden zu ersetzen, den er aufgrund des Kaufs des Fahrzeugs Volks-wagen VW Golf VII 1.6 TDI Variant mit der Fahrzeugidentifikationsnummer WVWZZZAUZFP550508 über die Zahlung des Kaufpreises und den Verlust seiner Nutzung hinaus erleidet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit von 110 % des gegen ihn insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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