25 O 54/12•Landgericht Duisburg, 2016-11-09, 25 O 54/12
Full text
Landgericht Duisburg — 25 O 54/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-09
Aktenzeichen: 25 O 54/12
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2016:1109.25O54.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.032.618,26 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.12.2012 zu zahlen.
Der Beklagten wird verurteilt, an die Klägerin weitere 4.718.156,87 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.08.2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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