Landgericht Duisburg, 2014-04-17, 12 S 153/13

12 S 153/13Cantonal CourtApr 17, 2014

Full text

Landgericht Duisburg — 12 S 153/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-17

Aktenzeichen: 12 S 153/13

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:0417.12S153.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 08.11.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Oberhausen - 36 C 2101/13 - insoweit abgeändert, als die Beklagte über den bereits zugesprochenen Betrag hinaus verurteilt wird, an den Kläger weitere 155,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.09.2013 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 84 % und die Beklagte zu 16 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Streitwert für die Berufung: 1.355,93 €

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