4 O 124/11•Landgericht Duisburg, 2011-11-24, 4 O 124/11
Full text
Landgericht Duisburg — 4 O 124/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-24
Aktenzeichen: 4 O 124/11
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:1124.4O124.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 470,- Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. 3. 2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem
Kläger den Höherstufungsschaden im Rahmen der Voll-
kaskoversicherung seines PKW zu ersetzen, der dem Kläger
aus dem Unfallereignis vom 18. 12.2010 entstanden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 8 % und
die Beklagte 92 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen
die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn
nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicher- heit in gleicher Höhe leistet.
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