Landgericht Duisburg, 2011-10-19, 59 Ns 141 Js 135/09 - 4/11

59 Ns 141 Js 135/09 - 4/11Cantonal CourtOct 19, 2011

Full text

Landgericht Duisburg — 59 Ns 141 Js 135/09 - 4/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-19

Aktenzeichen: 59 Ns 141 Js 135/09 - 4/11

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:1019.59NS141JS135.09.4.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. kleine Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 01.03.2011 aufgehoben.

Die Angeklagte wird wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50,- € verurteilt.

Die weitergehende Berufung wird verworfen.

Der Angeklagten wird gestattet, die Gesamtgeldstrafe in monatlichen Raten von 150,- €, beginnend mit dem auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Monats, zu zahlen. Gerät sie mit einer Rate in Rückstand, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

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