Landgericht Duisburg, 2008-09-02, 13 S 140/08

13 S 140/08Cantonal CourtSep 2, 2008

Regest

Ein Schlichtungsverfahren ist wegen eines Anspruchs wegen Verletzung der persönlichen Ehre nur dann entbehrlich, wenn sich der Schuldner mit seiner Verletzungshandlung ein Forum gesucht hat, dass zu einer Veröffentlichung seiner Ehrverletzung in den Medien führt.

Full text

Landgericht Duisburg — 13 S 140/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-02

Aktenzeichen: 13 S 140/08

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2008:0902.13S140.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Normen: EGZPO § 15a Abs. 1 Nr. 3; GüSchlG NRW § 10 Abs. 1 Nr. 2

Leitsätze

Ein Schlichtungsverfahren ist wegen eines Anspruchs wegen Verletzung der persönlichen Ehre nur dann entbehrlich, wenn sich der Schuldner mit seiner Verletzungshandlung ein Forum gesucht hat, dass zu einer Veröffentlichung seiner Ehrverletzung in den Medien führt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.04.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wesel – 30 C 45/08 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung fallen dem Kläger zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert für beide Instanzen: bis 4.000 Euro

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