10 O 458/06•Landgericht Duisburg, 2007-10-26, 10 O 458/06
Full text
Landgericht Duisburg — 10 O 458/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-26
Aktenzeichen: 10 O 458/06
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:1026.10O458.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Kläger aus dem zwischen den Parteien am 27.04. / 23.07.2001 geschlossenen Dar-lehensverträgen mit den Vertragsnummern 71801098 und 718010071 keine Verpflichtungen mehr gegenüber der Beklagten haben.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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