Landgericht Duisburg, 2007-10-26, 10 O 458/06

10 O 458/06Cantonal CourtOct 26, 2007

Full text

Landgericht Duisburg — 10 O 458/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-26

Aktenzeichen: 10 O 458/06

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:1026.10O458.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Kläger aus dem zwischen den Parteien am 27.04. / 23.07.2001 geschlossenen Dar-lehensverträgen mit den Vertragsnummern 71801098 und 718010071 keine Verpflichtungen mehr gegenüber der Beklagten haben.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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