Landgericht Duisburg, 2007-02-20, 4 O 133/00

4 O 133/00Cantonal CourtFeb 20, 2007

Full text

Landgericht Duisburg — 4 O 133/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-20

Aktenzeichen: 4 O 133/00

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0220.4O133.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Die trägt jedoch ihr im vorliegenden Verfahren etwa entstandene außergerichtliche Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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