3 O 185/05•Landgericht Duisburg, 2006-12-20, 3 O 185/05
Full text
Landgericht Duisburg — 3 O 185/05 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-20
Aktenzeichen: 3 O 185/05
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:1220.3O185.05.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 14.12.2005 wird mit der Maßgabe
aufrechterhalten, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit
nach diesem Urteil richtet.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern je
zur Hälfte auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des
jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die
Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung
dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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