7 S 172/06•Landgericht Duisburg, 2006-11-30, 7 S 172/06
Full text
Landgericht Duisburg — 7 S 172/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-30
Aktenzeichen: 7 S 172/06
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:1130.7S172.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn vom 20. Juni 2006 teilweise abgeändert und die Klägerin unter Abweisung der Klage und Abweisung der weitergehenden Widerklage und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung verurteilt, an die Beklagte 1.798,15 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. September 2005 zu zahlen. Ferner wird auf die Widerklage festgestellt, dass die Klägerin verpflichtet ist, der Beklagten alle weiteren notwendigen Begleitkosten zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Beseitigung der festgestellten Mängel an Jalousiesteuerung und flexibler Leitung in dem Objekt Duisburg noch anfallen werden.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 35 % und die Beklagte zu 65 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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