Landgericht Duisburg, 2006-06-08, 8 O 38/06

8 O 38/06Cantonal CourtJun 8, 2006

Full text

Landgericht Duisburg — 8 O 38/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-08

Aktenzeichen: 8 O 38/06

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0608.8O38.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.500 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.3.2006 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 73/100 und der Beklagte zu 27/100.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.