23 S 173/96•Landgericht Duisburg, 1996-07-16, 23 S 173/96
Full text
Landgericht Duisburg — 23 S 173/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-07-16
Aktenzeichen: 23 S 173/96
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1996:0716.23S173.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers und die Anschlußberufung
der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Dinslaken
vom 8. März 1996 - 7 C 253/95 - abgeändert und wie folgt
gefaßt:
Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt,
an den Kläger 1.750,23 DM nebst 4 % Zinsen
aus 1.314,98 DM seit dem 19. Oktober 1995 und
aus 435,25 DM seit dem 26. April 1996
zu zahlen.
Die weitergehende Berufung des Klägers und die weitergehende
Anschlußberufung der Beklagten werden zurückgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits tragen der Kläger
zu 4/10, die Beklagte zu 6/10.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander
aufgehoben.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 2.865,27 DM
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