3 T 5/11•Landgericht Detmold, 2011-07-07, 3 T 5/11
Landgericht Detmold, 2011-07-07, 3 T 5/11
3 T 5/11Cantonal CourtJul 7, 2011
Regest
Anrechnung von Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners nach § 9 BerHG auf Beratungshilfevergütung in voller Höhe, und zwar unabhängig davon, ob der volle Gebührenanspruch des Wahlanwalts erreicht wird
Full text
Landgericht Detmold — 3 T 5/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-07
Aktenzeichen: 3 T 5/11
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2011:0707.3T5.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer III
Normen: RVG § 58
Leitsätze
Anrechnung von Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners nach § 9 BerHG auf Beratungshilfevergütung in voller Höhe, und zwar unabhängig davon, ob der volle Gebührenanspruch des Wahlanwalts erreicht wird
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.
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