1 O 558/05•Landgericht Detmold, 2008-06-24, 1 O 558/05
Full text
Landgericht Detmold — 1 O 558/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-24
Aktenzeichen: 1 O 558/05
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2008:0624.1O558.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klagen werden abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1) 97 % und der Klägerin zu 2) 3 % auferlegt.
Das Urteil ist gegen die Klägerin zu 1) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, gegen die Klägerin zu 2) ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin zu 2) darf die Vollstreckung der Beklagten durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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