Landgericht Detmold, 2008-06-24, 1 O 558/05

1 O 558/05Cantonal CourtJun 24, 2008

Full text

Landgericht Detmold — 1 O 558/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-24

Aktenzeichen: 1 O 558/05

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2008:0624.1O558.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1) 97 % und der Klägerin zu 2) 3 % auferlegt.

Das Urteil ist gegen die Klägerin zu 1) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, gegen die Klägerin zu 2) ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin zu 2) darf die Vollstreckung der Beklagten durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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