1 O 452/05•Landgericht Detmold, 2006-03-20, 1 O 452/05
Full text
Landgericht Detmold — 1 O 452/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-20
Aktenzeichen: 1 O 452/05
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2006:0320.1O452.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) 11.924,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 22.09.2005 sowie Rechtsverfolgungskosten von 419,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 10.11.2005 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin zu 2) 6.475,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 22.09.2005 sowie Rechtsverfolgungskosten von 305,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 10.11.2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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