Landgericht Dortmund, 2023-11-23, 18 O 45/23

18 O 45/23Cantonal CourtNov 23, 2023

Full text

Landgericht Dortmund — 18 O 45/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-23

Aktenzeichen: 18 O 45/23

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2023:1123.18O45.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, Laden- und Nebenflächen in der Liegenschaft Ort-01, Straße-01/Straße-02, bestehend aus sämtlichen Laden -und Nebenfläche im 1. UG, EG, 1. OG, 2. und 3. und DG, wie in den nachfolgenden Plänen in hell- und mittelgelb markiert, mit einer Gesamtfläche von ca. 6.260 m² zu räumen und geräumt bis spätestens zum 31.12.2023 an die Klägerin herauszugeben :

Bilddarstellungen wurden entfernt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle Schäden zu ersetzen, die dieser aus einer nicht fristgerechten Räumung zum 31.12.2023 der vorbezeichneten Flächen künftig entstehen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.150.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.