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1 O 52/11•Landgericht Dortmund, 2022-08-25, 1 O 52/11
Entscheidungsdatum: 2022-08-25
Aktenzeichen: 1 O 52/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:0825.1O52.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.758,93 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.170,86 € ab dem 01.06.2011 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 588,07 € ab dem 01.06.2011 sowie weitere 411,30 € an außergerichtlichen Kosten zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 8 % und die Beklagte zu 92 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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