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32 KLs 24/21•Landgericht Dortmund, 2022-03-31, 32 KLs 24/21
Entscheidungsdatum: 2022-03-31
Aktenzeichen: 32 KLs 24/21
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:0331.32KLS24.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. große Strafkammer
Der Angeklagte Z1 wird wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von
6 Jahren verurteilt.
Die Angeklagte W1 wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.
Die Vollstreckung der gegen die Angeklagte W1 verhängten Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Hinsichtlich des Angeklagten Z1 wird die Einziehung des sichergestellten Geldes in Höhe von 100 € und die Einziehung des Wertes von Tat-erträgen in Höhe von 6.900 € angeordnet.
Angewendete Vorschriften: §§ 223, 224 Nr. 2, Nr. 4, 249, 250 Abs. 2 Nr. 1, 21, 25 Abs. 2, 52, 73, 73c StGB
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