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3 O 255/21•Landgericht Dortmund, 2022-03-15, 3 O 255/21
Entscheidungsdatum: 2022-03-15
Aktenzeichen: 3 O 255/21
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:0315.3O255.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
1.
Hinsichtlich des Antrages zu Ziff. 1. wird die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen.
2.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
3.
Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 45.000,00 € bis zum 18.01.2022 und von bis zu 65.000,00 € seit dem 19.01.2022 trägt die Klägerin.
4.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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