Landgericht Dortmund, 2022-02-25, 17 O 7/21

17 O 7/21Cantonal CourtFeb 25, 2022

Full text

Landgericht Dortmund — 17 O 7/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-25

Aktenzeichen: 17 O 7/21

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:0225.17O7.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Die Verfügungsbeklagte hat es zu unterlassen, den Account der Antragstellerin (@A1) auf twitter.com weg der nachfolgenden Äußerung zu sperren:

@ Cidhappens Ich bin 2x geimpft. Sollen die doch ihren Beamtmungsschlauch kriegen. Bitte ohne Betäubung."

Der Verfügungsbeklagten wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:

  • die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft

oder

  • die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.

Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.

Der Verfahrenswert wird auf 6.000,00 EUR festgesetzt.

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