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6 O 344/20•Landgericht Dortmund, 2022-02-14, 6 O 344/20
Entscheidungsdatum: 2022-02-14
Aktenzeichen: 6 O 344/20
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2022:0214.6O344.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
wird gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt, dass zwischen den Parteien folgender
Vergleich
zustande gekommen ist:
Zahlungsempfänger: Anwaltskanzlei D1
IBAN: (Nr. ...)
BIC: (Nr. ...)
Kreditinstitut: Sparkasse W1
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger zu 98,5% und die Beklagte zu 1,5%.
Durch diesen Vergleich sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche der Parteien, seien sie rechtshängig oder nicht, bekannt oder unbekannt, vertraglicher oder gesetzlicher Natur, abschließend und endgültig erledigt.
Der Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich wird auf jeweils 35.179,46 EUR festgesetzt.
Der Termin am 13.04.2022 wird aufgehoben.
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