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1 S 28/21•Landgericht Dortmund, 2021-05-18, 1 S 28/21
Entscheidungsdatum: 2021-05-18
Aktenzeichen: 1 S 28/21
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2021:0518.1S28.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bottrop vom 15.01.2021, Aktenzeichen 20 C 1/20, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die auf der Eigentümerversammlung vom 03.12.2019 gefassten Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft 01-Straße 00 in A1 zu TOP 3 (Jahresabrechnung 2018, Entlastung der Verwaltung, Sonderumlage), 5 (Beiratswahl) und 9 (Winterdienst) werden für unwirksam erklärt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 03.12.2019 zu TOP 2 (Jahresabrechnung 2017) und TOP 4 (Schadensersatzansprüche gegen B1) nichtig sind.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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