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31 KLs 3/13•Landgericht Dortmund, 2020-09-23, 31 KLs 3/13
Entscheidungsdatum: 2020-09-23
Aktenzeichen: 31 KLs 3/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0923.31KLS3.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. große Strafkammer - Jugendkammer -
Der Angeklagte ist der gemeinschaftlichen besonders schweren räuberischen Erpressung, des gemeinschaftlichen schweren Raubes und des gemeinschaftlichen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit einem gemeinschaftlichen besonders schweren Raub schuldig.
Gegen ihn wird eine Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr und 10 Monaten
verhängt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b, Abs. 2 Nr. 1, 253, 255, 316a, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB, 17 Abs. 2 BZRG
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