Landgericht Dortmund, 2020-07-15, 10 O 27/20

10 O 27/20Cantonal CourtJul 15, 2020

Regest

Großbritannien ist auch nach dem Austritt aus der Europäischen Union für den Übergangszeitraum bis Ende 2020 als Mitgliedstaat der EU im Sinne des § 110 Abs. 1 ZPO anzusehen.

Full text

Landgericht Dortmund — 10 O 27/20 — Zwischenurteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-15

Aktenzeichen: 10 O 27/20

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0715.10O27.20.00

Dokumenttyp: Zwischenurteil

Spruchkörper: I. Kammer für Handelssachen

Normen: ZPO § 110, BrexitÜG § 1

Leitsätze

Großbritannien ist auch nach dem Austritt aus der Europäischen Union für den Übergangszeitraum bis Ende 2020 als Mitgliedstaat der EU im Sinne des § 110 Abs. 1 ZPO anzusehen.

Tenor

Der Antrag der Beklagten auf Leistung von Sicherheit für die Prozesskosten durch die Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.

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