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2 O 220/19•Landgericht Dortmund, 2020-06-25, 2 O 220/19
Entscheidungsdatum: 2020-06-25
Aktenzeichen: 2 O 220/19
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0625.2O220.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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