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2 O 191/19•Landgericht Dortmund, 2020-05-14, 2 O 191/19
Entscheidungsdatum: 2020-05-14
Aktenzeichen: 2 O 191/19
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0514.2O191.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger nach einem Streitwert von 7.829,00 €.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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