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4 O 387/18•Landgericht Dortmund, 2020-03-06, 4 O 387/18
Entscheidungsdatum: 2020-03-06
Aktenzeichen: 4 O 387/18
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0306.4O387.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.158,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.01.2019 zu zahlen Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs N1 Cabriolet 2.0 TDI S-Line Xenon, FIN (F01) an die Beklagte.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des in Ziff. 1 bezeichneten Fahrzeugs im Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 45% und die Beklagte 55%.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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