Landgericht Dortmund, 2018-10-31, 20 O 22/18

20 O 22/18Cantonal CourtOct 31, 2018

Full text

Landgericht Dortmund — 20 O 22/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-31

Aktenzeichen: 20 O 22/18

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:1031.20O22.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu werben mit der Aussage

„SONDER-AKTION: zusätzlich 20 % AUF ALLES OHNE WENN

UND ABER!

Dieser Extra-Rabatt gilt zusätzlich für:

Wohnwände, Polstermöbel, Couchtische, Polsterbetten, Box-springbetten, Matratzen & Rahmen, Baby- und Jugendzimmer, Küchen, Badmöbel, Kleinmöbel, Garderoben, Büromöbel, Gartenmöbel, Babywaren, Bad-Accessoires, Badematten, Bettwäsche, Bilder, Leuchten, Frottierwaren, Geschenkartikel, Glaswaren, Haushaltswaren, Porzellan, Teppiche und vieles mehr“

wenn gleichzeitig über einen Sternenverweis Ausnahmen vom beworbenen Preisnachlass vorgenommen werden wie geschehen mit der Anzeige Anlage K1 zur Klageschrift

und/oder mit der Aussage

„5 SONDERAKTIONSTAGE bei A 20 % AUF ALLES

OHNE WENN UND ABER AUF ALLE.

Boxspringbetten, Polsterbetten, Polstermöbel, Matratzen,

Babywaren, Bad-Accessoires, Badematten, Bettwäsche, Bilder, Leuchten, Frottierwaren, Geschenkartikel, Glaswaren, Porzellan, Haushaltswaren, Teppiche und vieles mehr“

wenn gleichzeitig über einen Sternenverweis Ausnahmen vom beworbenen Preisnachlass vorgenommen werden wie geschehen mit der Anzeige K3 zur Klageschrift;

Für jeden Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das vorstehende Unterlassungsgebot wird der Beklagten ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft, an den Geschäftsführer der Beklagten zu vollziehen ist;

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 267,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen;

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung gestellten Betrages vorläufig vollstreckbar.

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