9 T 41/18•Landgericht Dortmund, 2018-01-29, 9 T 41/18
Full text
Landgericht Dortmund — 9 T 41/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-29
Aktenzeichen: 9 T 41/18
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0129.9T41.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 8. Dezember 2017 wird unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Erinnerung der Gläubigerin vom 24. Juli 2017 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Entscheidung im Beschwerdeverfahren ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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