32 KLs 20/17•Landgericht Dortmund, 2017-06-08, 32 KLs 20/17
Full text
Landgericht Dortmund — 32 KLs 20/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-08
Aktenzeichen: 32 KLs 20/17
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0608.32KLS20.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte C1 wird wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte C2 wird wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte C3 wird wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten verurteilt.
Der sichergestellte Hammer wird eingezogen.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie ihre notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 25 Abs. 2, 52, 74 StGB.
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