16 O 47/16•Landgericht Dortmund, 2016-11-10, 16 O 47/16
Full text
Landgericht Dortmund — 16 O 47/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-10
Aktenzeichen: 16 O 47/16
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:1110.16O47.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: III. Kammer für Handelssachen
Tenor
Hinweis: Versäumnisurteil
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zu Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu 2 Jahren zu unterlassen, geschäftsmäßig Steuerrechtshilfe anzubieten durch die Verwendung der Aufgabenbeschreibung „Steuerberatung“ wie geschehen auf den Profilseiten des Beklagten im sozialen Netzwerk www.facebook.com (Anlage K1).
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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