25 O 53/16•Landgericht Dortmund, 2016-09-30, 25 O 53/16
Full text
Landgericht Dortmund — 25 O 53/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-30
Aktenzeichen: 25 O 53/16
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0930.25O53.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, als Gesamtschuldner mit dem im Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen, erlassen am 08.10.2015, Geschäftsnummer ##- #######-#-#, als Antragsgegner genannten Herrn E2, W-Straße, I4, an die Klägerin 700, 00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.09.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 89 % und der Beklagte zu 11%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
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