Landgericht Dortmund, 2016-09-22, 13 O 122/10 [Kart]

13 O 122/10 [Kart]Cantonal CourtSep 22, 2016

Full text

Landgericht Dortmund — 13 O 122/10 [Kart] — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-22

Aktenzeichen: 13 O 122/10 [Kart]

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0922.13O122.10KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 7.11.2013 wird aufrecht erhalten.

Die Klägerin zu 1) hat über die im Versäumnisurteil vom 7.11.2013 ausgesprochene Kostenentscheidung hinausgehend auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung iHv. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 7.11.2013 darf gegen die Klägerin zu 1) nur gegen Sicherheitsleistung iHv. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden.

Der Streitwert wird auf 900.000 EUR festgesetzt.

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