9 S 41/14•Landgericht Dortmund, 2015-11-24, 9 S 41/14
Full text
Landgericht Dortmund — 9 S 41/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-24
Aktenzeichen: 9 S 41/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1124.9S41.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 3. Juni 2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 16. Dezember 2013 zum Tagesordnungspunkt 3 über die Jahresabrechnung 2012 und die Entlastung der Verwalterin für das Jahr 2012 werden für ungültig erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner 28 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 72 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.