Landgericht Dortmund, 2015-11-19, 12 O 23/14

12 O 23/14Cantonal CourtNov 19, 2015

Full text

Landgericht Dortmund — 12 O 23/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-19

Aktenzeichen: 12 O 23/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1119.12O23.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 21.000,00 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.02.2012 zu zahlen. Der Beklagte zu 2) wird weiter verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf den Betrag von 21.000,00 EUR für den Zeitraum vom 19.01.2012 bis zum 06.02.2012 zu zahlen.

  2. Die Verurteilung zu Ziff. 1 erfolgt Zug-um-Zug gegen Abtretung der Rechte und Ansprüche, die dem Kläger aus der Beteiligung an der B, nominal 20.000,00 EUR zustehen.

  3. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Annahme der Abtretungserklärung gem. Ziff. 2 in Annahmeverzug befinden.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten gesamtschuldnerisch auferlegt. Die Kosten der Nebeninterventionen tragen die Nebenintervenientinnen selbst.

  5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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