2 O 203/13•Landgericht Dortmund, 2015-10-22, 2 O 203/13
Full text
Landgericht Dortmund — 2 O 203/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-22
Aktenzeichen: 2 O 203/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1022.2O203.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger aus dem Versicherungsvertrag mit der Versicherungsscheinnummer ###/######-#-## wegen der Zerstörungen, die der Kläger in der Wohnung T-Straße 30 in E angerichtet hat, bedingungsgemäßen Versicherungsschutz zu gewähren hat.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte nach einem Streitwert bis zu 12.000,00 €.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet
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