2 S 13/15•Landgericht Dortmund, 2015-09-24, 2 S 13/15
Full text
Landgericht Dortmund — 2 S 13/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-24
Aktenzeichen: 2 S 13/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0924.2S13.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 19.02.2015 – Az 405 C 8055/13 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 843,70 € nebst Zinsen in der Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.08.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 70% und die Beklagte zu 30%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf 1.142,62 € festgesetzt.
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