42 Ns 164/12•Landgericht Dortmund, 2012-09-27, 42 Ns 164/12
Full text
Landgericht Dortmund — 42 Ns 164/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-27
Aktenzeichen: 42 Ns 164/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0927.42NS164.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 42. kleine Strafkammer
Tenor
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 31.05.2012 unter Aufrechterhaltung des Urteils im Übrigen dahingehend abgeändert,
dass der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr und 3 Monaten
verurteilt wird, deren Vollstreckung n i c h t zur Bewährung ausgesetzt wird,
sowie der Zeitraum, hinsichtlich dessen die Verwaltungsbehörde angewiesen wird, dem Angeklagten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen, auf
noch 3 Jahre
festgesetzt wird.
Das Erkenntnis hinsichtlich des Fahrverbotes von 3 Monaten hinsichtlich nicht fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge wird aufrechterhalten.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte einschließlich seiner notwendigen Auslagen.
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