21 O 17/10•Landgericht Dortmund, 2011-06-10, 21 O 17/10
Full text
Landgericht Dortmund — 21 O 17/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-10
Aktenzeichen: 21 O 17/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0610.21O17.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000,00 € (in Worten: eintausend Euro) zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.08.2009 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin weitere 150,30 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.11.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 2/3 und die beklagte Stadt 1/3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für den Rechtsstreit wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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