18 O 160/09•Landgericht Dortmund, 2011-05-26, 18 O 160/09
Full text
Landgericht Dortmund — 18 O 160/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-26
Aktenzeichen: 18 O 160/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0526.18O160.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 1.923.800,00 € (in Worten: einemillionneunhundertdreiundzwanzigtausendachthundert Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.01.2008 zu zahlen sowie weitere Zinsen in dieser Höhe aus einem Betrag von 1.570.800,00 € für die Zeit vom 04.01.2008 bis 09.09.2009, Zug um Zug gegen Herausgabe der durch die Klägerin im Betrieb der Beklagten installierten Trapezblechprofilieranlage, inklusive der im Betrieb der Beklagten vorhandenen, durch die Klägerin angelieferten Werkzeugrollensätze TR 135 und TR 200 durch die Beklagte.
Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 47 % und die Beklagte 53 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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